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Buchsnap

GeBüV

Buchsnap und die GeBüV

Was die Software tut, damit Buchungen und Belege nach der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) vollständig, unverändert und lesbar aufbewahrt werden, und was in Ihrer Verantwortung bleibt. Stand Oktober 2026.

Was Buchsnap tut

Unveränderbar, nachvollziehbar, exportierbar

Unveränderbare Buchungen

Freigegebene Buchungen lassen sich nicht bearbeiten oder löschen. Eine Korrektur ist eine Stornobuchung, die im Journal sichtbar bleibt. Löschen lassen sich nur Entwürfe.

Gesperrte Perioden

Nach dem Abschluss oder der MWST-Abrechnung wird die Periode gesperrt. Neue Buchungen oder Freigaben in diesem Zeitraum werden abgelehnt.

Geschütztes Protokoll

Anmeldungen, Freigaben und Änderungen werden protokolliert. Die Datenbank sperrt das Protokoll gegen Änderungen und Löschungen.

Belegarchiv mit Prüfsumme

Jede Datei wird unter ihrer Prüfsumme (SHA-256) abgelegt und nie überschrieben. Fotos werden zusätzlich als archivfähiges PDF gespeichert.

Exporte für Revision und Archiv

Journal und Kontenblätter als PDF, Buchungen als Excel im Banana-Format, alle Belege als ZIP nach Monaten, MWST-Abrechnung als XML (eCH-0217).

Datensicherung

Jede Nacht eine verschlüsselte Sicherung auf einem separaten Speicher (sieben tägliche, vier monatliche Stände). Die Wiederherstellung wird monatlich automatisch getestet.

Ihre Verantwortung

Was bei Ihnen bleibt

Für eine ordnungsgemässe Buchführung bleibt die Firma verantwortlich. Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäfts- und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Buchsnap ist ein Werkzeug dafür; diese Erklärung beschreibt Funktionen der Software und ist keine Zertifizierung oder Prüfung durch eine Revisionsstelle.

  • Am Jahresende Journal und Belege exportieren und ausserhalb von Buchsnap ablegen
  • Klären, ob Papierbelege nach dem Hochladen aufbewahrt werden müssen
  • Perioden nach dem Abschluss sperren
  • Für jede Person ein eigenes Login mit zweitem Faktor

FAQ

Fragen zur GeBüV

Darf ich Belege nur elektronisch aufbewahren?

Die GeBüV erlaubt die elektronische Aufbewahrung, wenn Integrität und Lesbarkeit gesichert sind. Ob Sie einzelne Papierbelege trotzdem behalten müssen, klären Sie im Einzelfall mit Ihrem Treuhänder oder Ihrer Revisionsstelle.

Wie lange bleiben meine Daten in Buchsnap?

Während Ihres Abos bleiben Belege und Buchungen aller Jahre gespeichert. Was nach dem Vertragsende geschieht, regeln die AGB; exportieren Sie Ihre Daten deshalb vor einer Kündigung.

Was erhält meine Revisionsstelle?

Journal, Kontenblätter und Berichte als PDF, Buchungen als Excel und alle Belege als ZIP-Archiv. Arbeiten Sie mit einem Treuhänder, sieht er alles direkt im Portal.

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Alle Funktionen 30 Tage gratis.