GeBüV
Buchsnap und die GeBüV
Was die Software tut, damit Buchungen und Belege nach der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) vollständig, unverändert und lesbar aufbewahrt werden, und was in Ihrer Verantwortung bleibt. Stand Oktober 2026.
Was Buchsnap tut
Unveränderbar, nachvollziehbar, exportierbar
Unveränderbare Buchungen
Freigegebene Buchungen lassen sich nicht bearbeiten oder löschen. Eine Korrektur ist eine Stornobuchung, die im Journal sichtbar bleibt. Löschen lassen sich nur Entwürfe.
Gesperrte Perioden
Nach dem Abschluss oder der MWST-Abrechnung wird die Periode gesperrt. Neue Buchungen oder Freigaben in diesem Zeitraum werden abgelehnt.
Geschütztes Protokoll
Anmeldungen, Freigaben und Änderungen werden protokolliert. Die Datenbank sperrt das Protokoll gegen Änderungen und Löschungen.
Belegarchiv mit Prüfsumme
Jede Datei wird unter ihrer Prüfsumme (SHA-256) abgelegt und nie überschrieben. Fotos werden zusätzlich als archivfähiges PDF gespeichert.
Exporte für Revision und Archiv
Journal und Kontenblätter als PDF, Buchungen als Excel im Banana-Format, alle Belege als ZIP nach Monaten, MWST-Abrechnung als XML (eCH-0217).
Datensicherung
Jede Nacht eine verschlüsselte Sicherung auf einem separaten Speicher (sieben tägliche, vier monatliche Stände). Die Wiederherstellung wird monatlich automatisch getestet.
Ihre Verantwortung
Was bei Ihnen bleibt
Für eine ordnungsgemässe Buchführung bleibt die Firma verantwortlich. Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäfts- und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Buchsnap ist ein Werkzeug dafür; diese Erklärung beschreibt Funktionen der Software und ist keine Zertifizierung oder Prüfung durch eine Revisionsstelle.
- Am Jahresende Journal und Belege exportieren und ausserhalb von Buchsnap ablegen
- Klären, ob Papierbelege nach dem Hochladen aufbewahrt werden müssen
- Perioden nach dem Abschluss sperren
- Für jede Person ein eigenes Login mit zweitem Faktor
FAQ