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Saldosteuersatz-Rechner: MWST mit der Saldomethode

Bei der Saldosteuersatzmethode rechnen Sie den Umsatz inklusive MWST mal den von der ESTV bewilligten Satz. Vorsteuern werden nicht abgezogen.

Abzuliefernde MWSTCHF 4’440.00
entspricht vom Umsatz3.7 %

Richtwerte ohne Gewähr, Stand 2026. Für verbindliche Zahlen: Ihre Ausgleichskasse oder Ihr Treuhänder.

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So wird gerechnet

MWST = Umsatz inkl. MWST × Saldosteuersatz. Die ESTV legt den Satz je Branche fest (seit 2024 zwischen 0,1 % und 6,8 %). Die Methode ist möglich bis CHF 5'024'000 Umsatz und höchstens CHF 108'000 Steuerschuld pro Jahr; abgerechnet wird halbjährlich.

Ratgeber

Kurz gesagt: Bei der Saldosteuersatzmethode zahlen Sie Umsatz inklusive MWST mal den von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz. Vorsteuern ziehen Sie nicht ab. Die Methode gilt bis CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 Steuerschuld pro Jahr. Beispiel: CHF 64'860 Umsatz × 6,2 % = CHF 4'021.32 MWST.
CHF 5'024'000Maximaler Jahresumsatz für die Saldosteuersatzmethode · ESTV
CHF 108'000Maximale Steuerschuld pro Jahr · ESTV
0,1–6,8 %Spannweite der Saldosteuersätze seit 2024 · ESTV

So rechnet der Saldosteuersatz-Rechner

Die Formel ist kurz:

Abzuliefernde MWST = Umsatz inklusive MWST × Saldosteuersatz

Drei Punkte sind wichtig:

  1. Grundlage ist der Bruttoumsatz. Sie nehmen den Umsatz inklusive der MWST, die Sie Ihren Kunden verrechnet haben.
  2. Keine Vorsteuer. Die MWST auf Einkäufen, Miete oder Investitionen ziehen Sie nicht ab. Der Saldosteuersatz berücksichtigt sie bereits als Pauschale für Ihre Branche.
  3. Sie verrechnen trotzdem 8,1 %. Gegenüber Kunden ändert sich nichts. Auf der Rechnung stehen weiterhin der normale MWST-Satz und Ihre MWST-Nummer. Der Saldosteuersatz betrifft nur die Abrechnung mit der ESTV.

Im Rechner geben Sie den Umsatz eines Halbjahres ein und wählen Ihren Satz. Wenn Sie nur Nettobeträge kennen, rechnen Sie diese zuerst mit dem MWST-Rechner auf brutto um.

Welche Saldosteuersätze gelten 2026?

Mit der Erhöhung der MWST-Sätze hat die ESTV per 1. Januar 2024 auch die Saldosteuersätze angepasst. Es gibt zehn Stufen:

bis Ende 2023seit 1.1.2024
0,1 %0,1 %
0,6 %0,6 %
1,2 %1,3 %
2,0 %2,1 %
2,8 %3,0 %
3,5 %3,7 %
4,3 %4,5 %
5,1 %5,3 %
5,9 %6,2 %
6,5 %6,8 %

Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Einige Beispiele aus der Liste der ESTV:

Branche / TätigkeitSaldosteuersatz
Treuhandbüro, Unternehmensberatung6,2 %
Grafikatelier, Reinigungsunternehmen6,2 %
Software: Programmierung und Entwicklung6,8 %
Coiffeursalon, Malerei und Tapeziererei5,3 %
Restaurant (Leistungen zum Normalsatz), Taxiunternehmen5,3 %

Verbindlich ist der Satz in Ihrer Bewilligung der ESTV. Per 1. Januar 2025 hat die ESTV bei einem Teil der Branchen die Zuordnung angepasst; bewilligte Sätze wurden automatisch umgestellt.

Rechenbeispiel: Saldosteuersatz oder effektive Methode?

Eine Unternehmensberaterin macht im ersten Halbjahr CHF 60'000 Umsatz netto. Mit 8,1 % MWST stellt sie CHF 64'860 in Rechnung. Ihr Saldosteuersatz beträgt 6,2 %.

Mit Saldosteuersatz: 64'860 × 6,2 % = CHF 4'021.32

Mit effektiver Methode: Sie schuldet CHF 4'860 MWST und zieht ihre Vorsteuern ab.

Vorsteuern im HalbjahrMWST effektivMWST SaldosteuersatzDifferenz
CHF 5004'360.004'021.32Saldo CHF 338.68 günstiger
CHF 838.684'021.324'021.32gleich
CHF 9003'960.004'021.32effektiv CHF 61.32 günstiger
CHF 3'000 (Investition)1'860.004'021.32effektiv CHF 2'161.32 günstiger

Die Faustregel: Wer wenig Vorsteuern hat, fährt mit dem Saldosteuersatz oft gleich gut oder besser und spart viel Aufwand. Wer viel investiert oder teure Waren einkauft, ist mit der effektiven Methode meist günstiger.

Zweites Beispiel: Coiffeursalon mit 5,3 %

Ein Coiffeursalon nimmt im Halbjahr CHF 97'300 inklusive MWST ein (CHF 90'000 netto plus 8,1 %).

  • Saldosteuersatz: 97'300 × 5,3 % = CHF 5'156.90
  • Effektiv: CHF 7'300 MWST minus Vorsteuern auf Produkten, Geräten und Energie

Bei CHF 2'000 Vorsteuern wären effektiv CHF 5'300 fällig. Der Saldosteuersatz spart hier CHF 143.10 und vor allem die Arbeit, jede Vorsteuer einzeln zu erfassen und zu prüfen. Kauft der Salon im gleichen Halbjahr neue Stühle und Waschbecken für CHF 30'000, kippt die Rechnung zugunsten der effektiven Methode.

Wer darf mit Saldosteuersatz abrechnen?

Die Methode steht kleineren Unternehmen offen. Beide Grenzen müssen eingehalten sein:

  • Umsatz aus steuerbaren Leistungen höchstens CHF 5'024'000 pro Jahr
  • Steuerschuld nach Saldosteuersatz höchstens CHF 108'000 pro Jahr

Weitere Regeln:

  • Sie beantragen die Methode bei der ESTV, zum Beispiel bei der Anmeldung zur MWST.
  • Abgerechnet wird grundsätzlich halbjährlich statt quartalsweise.
  • Ein Wechsel zwischen den Methoden ist erst nach einer Mindestdauer möglich. Klären Sie den frühesten Zeitpunkt vor dem Antrag mit der ESTV oder Ihrem Treuhänder.

Für viele Einzelfirmen und kleine Dienstleister ist die Saldomethode der einfachste Einstieg in die MWST. Mehr dazu auf unserer Seite für Einzelfirmen.

Was hat sich seit 2025 geändert?

Mit der Teilrevision des MWST-Gesetzes gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Regeln:

  • Mehr als zwei Sätze möglich. Wer mehrere Tätigkeiten hat, kann mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden.
  • 10-%-Regel. Ein eigener Satz gilt für eine Tätigkeit, deren Anteil am steuerbaren Gesamtumsatz 10 % übersteigt.
  • Antrag direkt in der Abrechnung. Einen zusätzlichen Satz deklarieren Sie direkt in der MWST-Abrechnung; die ESTV prüft danach.
  • Sonderverfahren entfallen. Die besonderen Verfahren für Exportlieferungen (Formular 1050), fiktive Vorsteuer (1055) und Margenbesteuerung (1056) gibt es nicht mehr.

Saldosteuersatz automatisch abrechnen mit Buchsnap

Der Rechner zeigt Ihnen die Grössenordnung. In Buchsnap passiert die Abrechnung direkt aus der Buchhaltung:

  • Sie hinterlegen Ihren Satz oder mehrere Sätze pro Tätigkeit.
  • Jede Rechnung und jeder Zahlungseingang fliesst automatisch in den richtigen Umsatz.
  • Am Ende des Halbjahres erstellt Buchsnap die Zahlen für das Formular der ESTV, auch als XML (eCH-0217).
  • Wenn Sie die Methode wechseln, rechnet Buchsnap auch effektiv ab.

Die MWST-Abrechnung ist ab dem Paket PLUS (CHF 59 pro Monat) enthalten. Alle Details auf der Preisseite. Testen Sie Buchsnap 30 Tage gratis, ohne Kreditkarte und ohne automatische Verlängerung.

FAQ
Buchsnap

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.

Der Saldosteuersatz ist ein Pauschalsatz der ESTV pro Branche. Sie multiplizieren damit Ihren Umsatz inklusive MWST und zahlen das Ergebnis als MWST. Die Vorsteuern sind im Satz bereits berücksichtigt, Sie müssen sie nicht einzeln erfassen. Das spart Aufwand bei der Buchhaltung und der Abrechnung.

Nehmen Sie den Umsatz des Halbjahres inklusive MWST und multiplizieren Sie ihn mit Ihrem bewilligten Satz. Bei CHF 64'860 Umsatz und 6,2 % sind das CHF 4'021.32. Vorsteuern ziehen Sie nicht ab. Den Betrag deklarieren Sie im Formular der ESTV für die Saldosteuersatzmethode.

Die ESTV veröffentlicht die Sätze nach Branchen und Tätigkeiten in einer Verordnung und in der MWST-Info 12. Seit 2024 gibt es zehn Stufen von 0,1 % bis 6,8 %. Verbindlich für Sie ist immer der Satz, der in Ihrer Bewilligung der ESTV steht.

Treuhandbüros und Unternehmensberatungen haben laut der Liste der ESTV einen Saldosteuersatz von 6,2 %. Für Softwareentwicklung gilt 6,8 %, für Coiffeursalons 5,3 %. Prüfen Sie Ihre genaue Tätigkeit in der Liste, denn manche Berufe sind feiner unterteilt. Massgebend ist am Ende immer der Satz in Ihrer Bewilligung.

Er lohnt sich meist für Dienstleister mit wenig Vorsteuern, etwa Beratung, Design oder Coiffeur. Sie sparen Zeit und rechnen nur halbjährlich ab. Planen Sie grosse Investitionen oder kaufen Sie viel Ware ein, ist die effektive Methode oft günstiger, weil Sie die ganze Vorsteuer zurückholen.

Bis CHF 5'024'000 steuerbaren Umsatz pro Jahr. Gleichzeitig darf die Steuerschuld nach Saldosteuersatz CHF 108'000 im Jahr nicht übersteigen. Werden die Grenzen überschritten, müssen Sie zur effektiven Methode wechseln. Ihr Treuhänder oder die ESTV sagt Ihnen, ab wann.

Grundsätzlich halbjährlich, also zweimal pro Jahr. Bei der effektiven Methode ist die Regel vierteljährlich. Weniger Abrechnungen bedeuten weniger Termine und weniger Aufwand. Die Zahlung erfolgt innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode, wie bei der effektiven Methode. Planen Sie die Beträge deshalb laufend ein.

Ja. Seit 2025 dürfen Sie mehr als zwei Sätze anwenden. Ein eigener Satz gilt für jede Tätigkeit, die mehr als 10 % Ihres steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht. Einen zusätzlichen Satz beantragen Sie direkt in der MWST-Abrechnung. Buchsnap rechnet auch mit mehreren Sätzen.

Nein. Gegenüber Kunden verrechnen Sie weiterhin den normalen MWST-Satz, meist 8,1 %, mit Ihrer MWST-Nummer. Der Saldosteuersatz betrifft nur Ihre Abrechnung mit der ESTV. Ihr Kunde merkt davon nichts und kann die Vorsteuer normal abziehen. Auch die QR-Rechnung sieht genau gleich aus wie bei der effektiven Methode.

Ja, aber erst nach einer Mindestdauer und mit Meldung an die ESTV. Beim Wechsel braucht es eine Korrektur, zum Beispiel für Vorräte und Anlagen. Klären Sie Frist und Ablauf vor dem Antrag mit der ESTV oder Ihrem Treuhänder, damit der Wechsel auf den gewünschten Termin klappt.

Beide funktionieren gleich: Umsatz mal Pauschalsatz, ohne Vorsteuerabzug. Saldosteuersätze gelten für Unternehmen bis zu den genannten Grenzen. Pauschalsteuersätze sind für Gemeinwesen und verwandte Einrichtungen wie Gemeinden, Vereine oder Stiftungen gedacht. Für ein KMU oder eine Einzelfirma kommt deshalb nur der Saldosteuersatz in Frage.

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