Rechner
AHV-Rechner für Selbstständige 2026
Als Selbstständige zahlen Sie AHV, IV und EO auf Ihrem Einkommen. Dieser Rechner nutzt die Skala 2026 der Ausgleichskassen.
Richtwerte ohne Gewähr, Stand 2026. Für verbindliche Zahlen: Ihre Ausgleichskasse oder Ihr Treuhänder.
30 Tage gratis testen →So wird gerechnet
Grundlage ist der Gewinn plus bereits als Aufwand gebuchte eigene AHV-Beiträge, abzüglich Zins auf dem investierten Eigenkapital; das Ergebnis wird auf 100 Franken abgerundet. Ab CHF 60'500 gilt der volle Satz von 10 %, darunter die sinkende Skala, unter CHF 10'100 der Mindestbeitrag von CHF 530. Dazu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (je nach Kasse bis 5 %).
Ratgeber
So rechnet der AHV-Rechner für Selbstständige
Der Rechner geht in vier Schritten vor, so wie die Ausgleichskasse:
- Erwerbseinkommen bestimmen: Gewinn aus der Buchhaltung plus die eigenen AHV-Beiträge, die Sie bereits als Aufwand gebucht haben.
- Eigenkapitalzins abziehen: Die AHV belastet nur das Erwerbseinkommen, nicht den Ertrag auf Ihrem Kapital. Abgezogen wird ein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital per 31. Dezember. Den Satz legt das BSV jedes Jahr fest (2022: 1,5 %, 2023: 2,0 %, 2024: 1,5 %).
- Abrunden und Satz bestimmen: Das Ergebnis wird auf 100 Franken abgerundet. Ab CHF 60'500 gilt der volle Satz von 10 %, darunter die sinkende Skala.
- Verwaltungskosten addieren: Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich bis zu 5 % der Beiträge. Den genauen Satz nennt Ihre Kasse.
Das Ergebnis ist eine Schätzung. Den verbindlichen Betrag legt Ihre Ausgleichskasse fest, gestützt auf die Meldung der Steuerbehörde.
Die AHV-Beitragssätze 2026 für Selbstständige
Ab einem Erwerbseinkommen von CHF 60'500 im Jahr gilt der volle Satz:
| Versicherung | Beitragssatz |
|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) | 8,1 % |
| IV (Invalidenversicherung) | 1,4 % |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0,5 % |
| Total | 10,0 % |
Zum Vergleich: Bei Angestellten beträgt der Beitrag zusammen 10,6 %, aber der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Selbstständige tragen ihren Beitrag allein. Wie es bei Angestellten aussieht, zeigt der Lohnrechner.
Die sinkende Beitragsskala 2026
Liegt Ihr Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500, gilt ein tieferer Satz. Er gilt jeweils für das ganze Einkommen, nicht nur für den Teil in der Stufe.
| Jährliches Erwerbseinkommen (CHF) | Satz AHV/IV/EO |
|---|---|
| 10'100 bis unter 17'600 | 5,371 % |
| 17'600 bis unter 23'000 | 5,494 % |
| 23'000 bis unter 25'500 | 5,617 % |
| 25'500 bis unter 28'000 | 5,741 % |
| 28'000 bis unter 30'500 | 5,864 % |
| 30'500 bis unter 33'000 | 5,987 % |
| 33'000 bis unter 35'500 | 6,235 % |
| 35'500 bis unter 38'000 | 6,481 % |
| 38'000 bis unter 40'500 | 6,728 % |
| 40'500 bis unter 43'000 | 6,976 % |
| 43'000 bis unter 45'500 | 7,222 % |
| 45'500 bis unter 48'000 | 7,469 % |
| 48'000 bis unter 50'500 | 7,840 % |
| 50'500 bis unter 53'000 | 8,209 % |
| 53'000 bis unter 55'500 | 8,580 % |
| 55'500 bis unter 58'000 | 8,951 % |
| 58'000 bis unter 60'500 | 9,321 % |
| ab 60'500 | 10,000 % |
Unter CHF 10'100 zahlen Sie den Mindestbeitrag von CHF 530.
Drei Rechenbeispiele in CHF
1. Webdesigner mit Einzelfirma. Gewinn CHF 65'000, gebuchte eigene AHV-Beiträge CHF 7'000, Eigenkapital CHF 50'000. Für das Beispiel nehmen wir einen Zins von 1,5 % an.
- Erwerbseinkommen: 65'000 + 7'000 = CHF 72'000
- Eigenkapitalzins: 50'000 × 1,5 % = CHF 750
- Massgebend: 71'250, abgerundet CHF 71'200
- Beitrag: 71'200 × 10 % = CHF 7'120
- Verwaltungskosten bei maximal 5 %: CHF 356, total höchstens CHF 7'476
2. Übersetzerin im Teilpensum. Massgebendes Einkommen CHF 40'000. Stufe 38'000 bis unter 40'500, Satz 6,728 %.
- Beitrag: 40'000 × 6,728 % = CHF 2'691.20 plus Verwaltungskosten
3. Start mit kleinem Einkommen. Ein Fotograf verdient im ersten Jahr CHF 8'000. Das liegt unter CHF 10'100.
- Beitrag: Mindestbeitrag CHF 530 plus Verwaltungskosten
Akontobeiträge, Fristen und Verzugszins
Die AHV rechnet in zwei Schritten ab:
- Akonto: Die Ausgleichskasse setzt provisorische Beiträge fest, gestützt auf Ihr geschätztes Einkommen. Sie zahlen vierteljährlich, jeweils spätestens 10 Tage nach Quartalsende (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar).
- Definitiv: Nach der Steuerveranlagung meldet das Steueramt Ihr Einkommen. Die Kasse rechnet ab und verlangt die Differenz oder zahlt zurück.
Vorsicht bei zu tiefen Schätzungen. Ein Beispiel: Sie schätzen CHF 30'000 (Satz 5,864 %, Akonto CHF 1'759.20), verdienen aber CHF 75'000. Definitiv schulden Sie 10 %, also CHF 7'500. Die Nachzahlung beträgt CHF 5'740.80, oft zwei Jahre später.
Weil Ihre Akonti unter 75 % des definitiven Beitrags liegen, verlangt die Kasse auf der Differenz zusätzlich 5 % Verzugszins. Melden Sie ein höheres Einkommen deshalb sofort, wenn Sie es absehen.
Was Selbstständige sonst wissen sollten
- Nebenerwerb: Verdienen Sie selbstständig höchstens CHF 2'500 im Jahr neben einer Anstellung, zahlen Sie Beiträge nur auf Wunsch.
- Keine ALV: Selbstständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
- UVG und BVG freiwillig: Unfallversicherung und Pensionskasse sind für Sie nicht obligatorisch. Planen Sie Ihre Absicherung selbst, zum Beispiel mit einer freiwilligen Lösung oder der Säule 3a.
- Nach dem Referenzalter: Wer nach 65 weiterarbeitet, hat einen Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr.
Ob Sie die AHV-Beiträge selbst im Griff haben oder einen Treuhänder beiziehen, entscheiden Sie. Unsere Seite selbst oder mit Treuhänder zeigt beide Wege.
AHV-Beiträge sauber verbuchen mit Buchsnap
Für den Rechner brauchen Sie Ihren Gewinn. Den liefert eine saubere Buchhaltung. Mit Buchsnap: - erfassen Sie Belege per Foto und sehen den Gewinn laufend, nicht erst im Frühling,
- buchen Sie die AHV-Akonti als Privatbezug oder Aufwand, wie es zu Ihrer Rechtsform passt,
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